Bin ich verpflichtet die Legionellenprüfung durchzuführen?
Alle Verantwortlichen Betreiber von Trinkwassererwärmungsanlagen sind seit dem 1. November 2011 verpflichtet, das Trinkwasser auf Legionellen untersuchen zu lassen. Die Trinkwasserverordnung legt fest, dass alle Betreiber von Trinkwasseranlagen (Unternehmer und sonstige Inhaber) die Verantwortung für die regelmäßige Untersuchung tragen. Daher möchten wir Sie über die Untersuchungspflichten informieren.
Eine Legionellenprüfung ist Pflicht, wenn folgende Punkte auf Ihre Immobilie zutreffen:
mehr als zwei Wohn-/Nutzeinheiten
mindestens eine Wohn-/Nutzeinheit vermietet ist
Duschen oder andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, vorhanden sind
zentrale Trinkwassererwärmung
mehr als 400 Liter Speichervolumen oder
mehr als 3 Liter Wasser in der Rohrleitung, zwischen Trinkwassererwärmung und der am weitesten entfernten Entnahmestelle liegen
